Aus der Praxis für die Praxis

Hybride  Weiterbildung zum zertifizierten Pflegesachverständige*r ab 01.06.2024

Die/der Pflegesachverständige*r hilft mit seiner Expertise den Kranken- und Pflegekassen, Staatsanwaltschaften und Richtern bei der Aufklärung von Pflegefehlern oder Straftaten in der Pflege. Zivilrechtlich unterstützt sie/er bei der Ermittlung der Entschädigungssumme für die Pflege z. B. nach ärztlichen Behandlungsfehlern oder Unfällen, ebenso im Widerspruchsverfahren für Hilfsmittel oder dem Pflegegrad.

Pflegefachliche Gutachten dienen der Klärung defizitärer Pflegeerbringungen und begründen den aktuellen Stand pflegefachlichen Wissens mit. Zu den Aufgaben des/der Pflegesachverständigen gehört ebenfalls die fachliche Beurteilung der Pflegebedürftigkeit. Der richtige Pflegegrad hat direkte Auswirkungen auf das Vermögen des zu Pflegenden und auf die Personalbemessung im Pflegeheim.

Eine Anfrage zur Gutachtenerstellung kann die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz durch Gerichte, Staatsanwaltschaften, Rechtsanwälte oder Privatpersonen erreichen. Je Gutachtenanfrage werden die Kontaktdaten des/der Pflegesachverständigen, der entsprechend seiner/ihrer Fachexpertise für diese Anfrage zutreffend ist, dem Auftraggeber des Gutachtens übermittelt. Mit Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber des Gutachtens, obliegt das weitere Vorgehen, entsprechend der abgegebenen Selbstverpflichtungserklärung, dem Pflegesachverständigem. Ein weiterer Informations- oder Datenaustausch mit der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz erfolgt nicht.

Nach Abschluss dieser Weiterbildung erfüllen Sie den Nachweis gemäß Kompetenzprofil/Anforderungsprofil der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz (Konzeption Gutachterregister LPflK RLP) für die Aufnahme in das Gutachterregister.

Zielgruppe:

Altenpfleger/in oder Krankenschwester/-pfleger oder Gesundheits- und Krankenpflegerin / Gesundheits- und Krankenpfleger oder Kinderkrankenschwester/-pfleger oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin / Gesundheits und Kinderkrankenpfleger oder Pflegefachfrau/-mann

und

abgeschlossene berufsspezifischen Weiterbildung/Qualifikation (z.B. Qualitätsmanagement, Fachkrankenpflege, Gerontopsychiatrie) oder vergleichbares Studium

und

mindestens 5 Jahre Berufspraxis in der direkten Pflege nach Abschluss der Weiterbildung zum Pflegesachverständigen zur Aufnahme in das Gutachterregister.

Falls Sie nicht in das Gutachterregister der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz aufgenommen werden wollen, genügen 2 Jahre Berufserfahrung. Eine abgeschlossene berufsspezifische Weiterbildung ist dann ebenfalls nicht erforderlich.

Abschlussprüfung:

Anhand einer Fallakte erstellen Sie ein schriftliches Gutachten in einem Haftungs- oder Strafrechtsfall innerhalb von 4 Wochen nach der Weiterbildung. Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie ein Zertifikat.

Inhalte:

  • Grundprinzipien des Sozial- und Gesundheitswesens (12 UE)
  • Rechtliche Grundlagen (99 UE)
    • SGB V (Arzt, Heimarzt, MVZ, Krankenhaus, Hospiz, Hilfsmittel, Arzneimittel, Prävention, Selbsthilfegruppen), IX (GdB, Teilhabe und Inklusion), XI (Antrag, Leistungen, Widerspruch), XII (Hilfe zur Pflege),
    • Bedeutsame Richtlinien des G-BA (Verordnung von Arzneimittel, Krankenfahrten, Heilmittel, Hilfsmittel, AU),
    • Begutachtungsrichtline MDS,
    • Grundlagen Haftungsrecht, Strafrecht, Prozessordnungen,
    • Unerlaubte Kooperationen im Gesundheitswesen,
    • FEM, Landespsychiatriegesetz (Zwangsmaßnahmen), Verfahrenspflegeschaft,
    • Relevante Passagen Arzneimittelgesetz und Medizinprodukte-Durchführungsgesetz,
    • Heilkunde durch Pflegekräfte, Heilberufsgesetz RLP, Berufsordnung in RLP,
    • Betreuungsrecht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung.
    • Dreiecks- und Prozessbetrug
    • Schweigepflicht und Datenschutz
    • Begutachtungsleitfaden der Medizinischen Diente: Behandlungsfehler und Pflegefehler
  • Der Pflegesachverständige: Aufgaben, Funktion, Überblick über das Gutachterwesen bzw. Sachverständigenwesen, Rolle, Selbstverständnis und ethische Grundlagen (15 UE)
  • Haftung, Rechnungsstellung (JVEG), Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten, Auftreten vor Gericht, Verteidigung eines Gutachtens (10 UE)
  • Formulargutachten, Anforderungen an Gutachterinnen und Gutachten– Begriff, Wesen und Aufgaben des gerichtlichen Sachverständigen (4 UE)
  • Klinische Untersuchung und Assessmentinstrumente, Leitlinien und Expertenstandards (25 UE)
  • Wie lese ich eine Gerichtsakte? Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen, Tatsachenfeststellung, Bewertung von Tatsachen, das Gutachten als Grundlage gerichtlicher Tatsachenfeststellungen, Sprachfallen im Gutachten (36 UE)
  • Der Weg in die Selbstständigkeit (9 UE)

Gesamt 210 Stunden.

Eigenleistung:

Kurzgutachten und Widersprüche als Projektarbeiten während der Weiterbildung.

Dozenten:

Dipl. Pflegewirt Thorsten Müller, RN Anästhesie und Intensivmedizin, MScN, Pflegesachverständiger, Verfahrenspfleger, Berufsbetreuer, Pflegeberater

Dipl. Pflegewirtin Karin Müller, RN Anästhesie und Intensivmedizin, MScN, Case Managerin

Rechtsanwalt Jan P. Schabbeck, Fachanwalt für Medizinrecht und Arbeitsrecht

Rechtsanwälte der Kanzlei Schabbeck und Partner mit Schwerpunkt Sozial-, Medizin-, Zivil- und Strafrecht.

Seminarzeiten

Start in Präsenz am Samstag, den 01.06.2024, 9 – 16 Uhr

Jeden Donnerstag; 18:00 – 21:15 Uhr Virtueller Klassenraum.

Für die Teilnahme an unserem  Live-Unterricht via Zoom, jeden Donnerstag von 18:00 – 21:15 Uhr, wird ein internetfähiger Computer, ein aktueller Browser, Kamera und ein Headset benötigt.

Samstag alle 14 Tage: 9:00 – 16 Uhr Präsenz in der Rechtsanwaltskanzlei VSZ Schabbeck & Partner, Pettenkoferstr. 9, 67063 Ludwigshafen.

Kosten:

2.899,99 Euro inkl. 19% MwSt. Teilzahlung möglich.

Getränkeflat (Mineralwasser und Kaffee) 30 Euro inkl. 19% Mwst (optional)

Eine Förderung ist möglich z.B. durch Bildungsgutschein, Bildungsprämie, oder Bildungskredit.

Mindestteilnehmer: 5

Für die Teilnahme erhalten Sie 25 Fortbildungspunkte

Anreise

Hauptbahnhof Ludwigshafen: Tram 10, Richtung Friesenheim. Haltestelle Heinrich-Rieshalle. Über die Fußgängerampel die Straße queren, gegenüber am Asia-Imbiss in die Pettenkoferstrasse. Wenige Gehschritte weiter sehen Sie die Kanzlei. Parkplätze vor Ort.

Mit dem Auto (hier klicken)