Unsere Leistungen für Ihren Erfolg!

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Ankerkannte Beratungsstelle nach § 37 Abs. 7 SGB XI der gesetzlichen Pflegekassen und privaten Versicherungsunternehmen in Rheinland-Pfalz

Pflegebedürftige, die Pflegegeld nach § 37 SGB XI beziehen, haben gemäß § 37 Absatz 3 Satz 1 SGB XI müssen eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abrufen

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Fristen für den Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI:
  • Pflegegrad 1: Nicht vorgeschrieben, 1 x pro Halbjahr möglich
  • Pflegegrad 2: 1 x pro Halbjahr 30.06, 31.12
  • Pflegegrad 3: 1 x pro Halbjahr 30.06, 31.12
  • Pflegegrad 4: 1 x pro Vierteljahr 31.03, 30.06, 30.09, 31.12
  • Pflegegrad 5: 1 x pro Vierteljahr 31.03, 30.06, 30.09, 31.12
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Auf Wunsch der pflegebedürftigen Person, kann im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis einschließlich 30. Juni 2024, jede zweite Beratung  per Videokonferenz erfolgen.  Die erstmalige Beratung hat in der eigenen Häuslichkeit zu erfolgen.

Darüber hinaus haben Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 sowie Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen von einem ambulanten Pflegedienst beziehen, Anspruch halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch abzurufen.

Die Abrechnung erfolgt mit den gesetzlichen Pflegekassen oder privaten Versicherungsunternehmen in Rheinland-Pfalz.

Für die Pflegebedürftigen entstehen keine Kosten.

Gemäß § 40 Absatz 6 SGB XI kann ich  Empfehlungen zur Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelversorgung abgeben. Diese Empfehlung ersetzt eine ärztliche Verordnung.

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Ambulante Pflegedienste:

  • Existenzgründung
  • Leistungsabrechnung: Pflegegrademanagement, pflegefachliche Beurteilung des MD-Gutachtens.
  • Prozessmanagement – Von der Idee bis zur Umsetzung: Dokumentation, Implementierung Expertenstandards,  Entlassungsmanagement, Case Management, Kooperationen, SAPV, Delegation, Modellprojekte gemäss Heilkundeübertragungsrichtlinie.

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Betreuungen:

Als bundesweit registrierter Berufsbetreuer nach § 24 Abs. 3 Satz / BtOG, begleite und vertrete ich hilfsbedürftige Menschen in den durch das Betreungsgericht festgelegten Aufgabenbereichen (weiterlesen).

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Gutachten:

  • Privat- und Gerichtsgutachten zur Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade) oder Pflegefehler (Haftungsrecht, Strafrecht), pflegefachliche Beurteilung des MD-Gutachtens, Hilfsmittelbedarf bei Pflegebedürftigkeit und/oder Krankheit, Leistungsabrechnungsprüfung (G-DRG, EBM, GoÄ, IGel, ambulantes Operieren, häusliche Krankenpflege).
  • Gutachten zur Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM) als Verfahrenspfleger „Werdenfelser Weg“.
  • Vergütung erfolgt an Anlehnung JVEG.
  • Registrierter Gutachter bei der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz 

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Krankenhäuser:

  • Interimsmanagement
  • Erlösoptimierte Abrechnung: G-DRG, ambulantes Operieren, Abrechnung Notfallambulanz, Abrechnung Ermächtigung, GoÄ,  EBM.
  • Pflege- und Medizincontrolling.
  • Prozessmanagement – Von der Idee bis zur Umsetzung: Case Management, Entlassungsmanagement, Versorgungsmanagement, Netzwerkmanagement, Klinische Behandlungspfade, integrierte Versorgung, Delegation ärztlicher und pflegerischer Leistungen, Stellenberechnungen, Schnittstellenmanagement.

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Pflegeberatung: umfassend, individuell und unabhängig:

  • Systematische Erfassung des Hilfebedarfs im häuslichen Umfeld.
  • Pflegefachliche Beurteilung des MDK-Gutachtens.
  • Erstellung eines individuellen Versorgungsplan mit den im Einzelfall erforderlichen Sozialleistungen und gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen oder sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfen.
  • Die für den Versorgungsplan erforderlichen Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Pflege-, Krankenkasse und Sozialamt zu veranlassen.
  • Die Durchführung des Versorgungsplans zu überwachen und erforderlichenfalls einer veränderten Bedarfslage anzupassen.
  • Organisation der ambulanten und stationären Versorgung: Unterstützung bei der Auswahl des Leistungserbringers, Kontrollbesuche, Pflegebedarfsermittlung bei der Antragsstellung zur Einstufung in die Pflegeversicherung, Führen eines Pflegetagebuches.
  • Pflegerische Beratung zur Wohnraumanpassung , Hilfsmittelausstattung und Leistungen der Pflege- und Krankenkassen.
  • Case Management, Entlassungsmanagement.
  • Überprüfung der Leistungsabrechnung der Pflegedienste.
  • Gemäß § 40 Absatz 6 SGB XI kann ich Empfehlungen zur Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelversorgung abgeben. Diese Empfehlung ersetzt eine ärztliche Verordnung.

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Sanitätshäuser:

  • Leisungsabrechnung: pflegefachliche Beurteilung des MD-Gutachtens bei Hilfsmittelablehnung.
  • Prozessmanagement – Von der Idee bis zur Umsetzung: Entlassungsmanagement, Case Management, Kooperationen, Netzwerkmanagement.

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Stationäre Altenpflege:

  • Leistungsabrechnung: Pflegegrademanagement, pflegefachliche Beurteilung des MD-Gutachtens.
  • Prozessmanagement – Von der Idee bis zur Umsetzung: Implementierung Expertenstandards, Entlassungsmanagement, Case Management, Kooperationen, SAPV, Besondere Versorgung, Delegation, Verordnung häuslicher Krankenpflege im Altenheim, Implementierung Heimarzt.

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Verfahrenspfleger „Werdenfelser Weg“:

  • Fixierungen und freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) von kranken und alten Menschen vermeiden, wo immer das vertretbar ist.
  • Beratung und Untertützung von Angehörigen, Betreuern, Pflegekräften,  Einrichtungen und Gerichte.
  • spezialisierter Verfahrenspfleger für das gerichtliche Genehmigungsverfahren von Fixierungen und freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM).

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Vertragsärzte:

  • Erlösoptimierte Abrechnung: EBM, GoÄ, UV-GoÄ,  IGel, ambulantes Operieren.
  • Prozessmanagement – Von der Idee bis zur Umsetzung: Case Management, Versorgungsmanagement, Netzwerkmanagement, Kooperationen, Besondere Versorgung, MVZ, medizinische Kooperationsgemeinschaft, hausarztzentrierte Versorgung, SAPV, DMP, Delegation.

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Bitte beachten Sie:

Wir führen keine Rechtsberatung durch.
Rechtsdienstleistungen werden durch unsere kooperierende Rechtsanwälte erbracht.